Anmeldung zur Prüfung
Der erste Schritt ist die Anmeldung zu einer Prüfung. Diese kann online oder – in Ausnahmefällen – persönlich in unserem Sprachkursbüro erfolgen.
Wir sind lizenziertes Prüfungszentrum für die Prüfungsstufen A1, A2, B1 und B2 des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). In seinen Tätigkeiten richtet sich der ÖIF an Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, Personen aus Drittstaaten, Menschen mit Migrationshintergrund und viele mehr. Sämtliche Niveaustufen des Österreichischen Integrationsfonds entsprechen dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Die ÖIF-Prüfungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, erfüllen höchste Standards bezogen auf Qualitätssicherung und werden deshalb auch von österreichischen Ämtern, Behörden und Arbeitgebern als offizieller Sprachkenntnisnachweis sowie zur Erlangung eines gültigen Aufenthaltstitels (Staatsbürgerschaft, Erfüllung der Integrationsvereinbarung) anerkannt.
Du hast die Möglichkeit, eine Prüfung als Ganzes beliebig oft zu wiederholen. Das Wiederholen einzelner Prüfungsteile ist nicht möglich.
Zur Vorbereitung auf die Integrationsprüfung stellt der ÖIF die kostenlose App „Meine Integration in Österreich“ als Download zur Verfügung. Die App ist sowohl in der „Apple Store App“ als auch im „Google Play Store“ abrufbar. Eine weitere Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Integrationsprüfung bietet die Broschüre „Mein Leben in Österreich. Chancen und Regeln“ und die Broschüre „Leben und Integration in Österreich. Sicherheit und Polizei“.
Prüfungsordnung
Beachte bitte die folgenden Punkte:
Prüfungsdauer
Die Prüfungen dauern (je nach Niveaustufe) bis zu drei Stunden. Nimm dir aber bitte trotzdem den ganzen Tag Zeit für die Prüfung. Bitte komm am Prüfungstag lieber einige Minuten früher. Schau dir vorher genau an, wo sich der Prüfungsraum befindet (deiner Anmeldebestätigung liegt immer ein Raumplan bei, damit du dich orientieren kannst).
Wenn du zu spät zur Prüfung kommst und die Prüfung bereits begonnen hat, darfst du nicht mehr teilnehmen!
Prüfungsergebnisse
Die Ergebnisse der Prüfungen liegen frühestens 15 Werktage (+ Postversand) nach dem Prüfungstermin vor.
Über das Prüfungsergebnis erteilt ausschließlich der ÖIF Auskunft. Bitte kontaktiere uns nicht, um dein Prüfungsergebnis zu erfragen. Wir dürfen dir aus datenschutzrechtlichen Gründen nämlich keine Auskünfte erteilen.
Die Prüfungsergebnisse werden vom ÖIF per Post an jene Adresse übermittelt, die du uns bei der Anmeldung bekannt gegeben hast. Wenn du keinen Wohnsitz in Österreich hast, wird dein Prüfungszeugnis an die Zweigstelle des ÖIF in Klagenfurt (10.-Oktober-Straße 15) übermittelt. Das Zeugnis kann dort unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeholt werden.
In dringenden Fällen kann die für dich zuständige Behörde eine schriftliche Anfrage an den ÖIF schicken (per E-Mail an pruefungen@integrationsfonds.at). Die Anfrage muss folgende Informationen enthalten: Name der Prüfungsteilnehmerin / des Prüfungsteilnehmers, Prüfungsdatum, Prüfungsort (Institut). Der ÖIF kann in diesem Fall der Behörde bzw. dem Vertreter das Prüfungsergebnis auch vor Ausstellung des Zeugnisses schriftlich bestätigen.
€ 140,00
Mit Sprach- und Werteinhalten: Diese Prüfung ist nicht Teil der Integrationsvereinbarung (IV) 2017.
Die Integrationsprüfung A1 umfasst Sprachinhalte (schriftlich, mündlich) sowie Werteinhalte (Werte- und Orientierungswissen) und ist wie folgt aufgebaut:
Der 1. Teil (schriftliche Sprachinhalte) setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Sprachbausteine (ca. 10 Minuten), Hören und Antworten (ca. 15 Minuten) sowie Lesen und Schreiben (ca. 45 Minuten). Der 2. Teil (Werteinhalte) umfasst 18 Fragen zu zentralen Themenbereichen des täglichen Zusammenlebens wie Bildung und Sprache, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit, Wohnen und Nachbarschaft sowie Prinzipien bzw. Vielfalt des Zusammenlebens bezogen auf rechtliche und kulturelle Integration. Der 3. Teil (mündliche Sprachinhalte) findet in einer Gruppe von max. 4 Personen statt. Zwischen den Prüfungsteilen gibt es eine kleine Pause.
€ 150,00
Mit Sprach- und Werteinhalten: Zur Erfüllung von Modul 1 der Integrationsvereinbarung (IV) 2017.
Die Integrationsprüfung A2 umfasst Sprachinhalte (schriftlich, mündlich) sowie Werteinhalte (Werte- und Orientierungswissen) und ist wie folgt aufgebaut:
Der 1. Teil (schriftliche Sprachinhalte) setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Lesen (ca. 40 Minuten), Hören (ca. 15 Minuten) und Schreiben (ca. 25 Minuten). Der 2. Teil (Werteinhalte) umfasst 18 Fragen zu zentralen Themenbereichen des täglichen Zusammenlebens wie Bildung und Sprache, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit, Wohnen und Nachbarschaft sowie Prinzipien bzw. Vielfalt des Zusammenlebens bezogen auf rechtliche und kulturelle Integration. Der 3. Teil (mündliche Sprachinhalte) findet als Einzelprüfung statt. Zwischen den Prüfungsteilen gibt es eine kleine Pause.
€ 150,00
Mit Sprach- und Werteinhalten: Zur Erfüllung von Modul 2 der Integrationsvereinbarung (IV) 2017.
Die Integrationsprüfung B1 umfasst Sprachinhalte (schriftlich, mündlich) sowie Werteinhalte (Werte- und Orientierungswissen) und ist wie folgt aufgebaut:
Der 1. Teil (schriftliche Sprachinhalte) setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Hören (ca. 25 Minuten), Lesen (ca. 45 Minuten) und Schreiben (ca. 30 Minuten). Der 2. Teil (Werteinhalte) umfasst 18 Fragen zu zentralen Themenbereichen des täglichen Zusammenlebens wie Bildung und Sprache, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit, Wohnen und Nachbarschaft sowie Prinzipien bzw. Vielfalt des Zusammenlebens bezogen auf rechtliche und kulturelle Integration. Der 3. Teil (mündliche Sprachinhalte) findet als Paarprüfung statt. Zwischen den Prüfungsteilen gibt es eine kleine Pause.
€ 160,00
Zur Erlangung der Österreichischen Staatsbürgerschaft (6-Jahres-Grenze) und als Nachweis für die Studienzulassung an bestimmten österreichischen Universitäten. Nicht Teil der Integrationsvereinbarung (IV) 2017, da keine Werteinhalte integriert.
Die Sprachprüfung B2 umfasst Sprachinhalte (schriftlich, mündlich) und ist folgend aufgebaut:
Der 1. Teil (schriftliche Sprachinhalte) setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Lesen und Sprachbausteine (ca. 90 Minuten), Hören (ca. 25 Minuten) und Schreiben (ca. 30 Minuten). Der 2. Teil (mündliche Sprachinhalte) findet als Paarprüfung statt. Zwischen den Prüfungsteilen gibt es eine kleine Pause.
Zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist ein weiterer – vom ÖIF unabhängiger – Test („Staatsbügerschaftsprüfung“) notwendig. Im Bundesland Kärnten wird dieser von der Kärntner Verwaltungsakademie abgenommen. Der Test umfasst einerseits Fragen zur österreichischen Geschichte und den demokratischen Grundregeln, anderseits auf das jeweilige Bundesland bezogene Fragen, betreffend Geografie, Verwaltung und Politik, Wirtschaft etc. Einen Online-Test, der dich entsprechend vorbereitet, findest du hier.
geprüfte Kandidat/inn/en
zertifizierte Prüfer/innen
durchgeführte Prüfungen
Stand: 12.08.2020
Wichtig: Wenn du einen der aufgelisteten Punkte nicht erfüllst, kannst du ausnahmslos NICHT an der Prüfung teilnehmen!
Beachte bitte, dass die allgemeine Anmeldefrist für die jeweilige Prüfung zwei Tage vor dem Prüfungstermin endet. Es kann allerdings vorkommen, dass bestimmte Prüfungen bereits vor dem Anmeldeschluss ausgebucht sind: Wir empfehlen dir, dich spätestens eine Wochen vor dem Prüfungstermin anzumelden. Ist die Anmeldefrist für einen Prüfungstermin verstrichen, ist eine Anmeldung ausnahmslos nicht mehr möglich. Bitte informiere dich in diesem Fall auf der Seite des Österreichischen Integrationsfonds über Prüfungstermine an anderen Prüfungszentren.
Für die Anmeldung benötigst du:
Wenn du die Anmeldung online erledigst, musst du sämtliche Unterlagen hochladen und die Zahlung online ausführen. Möchtest du dich lieber persönlich anmelden, bring bitte sämtliche Unterlagen im Original und als Kopie sowie die Prüfungsgebühr in bar mit.
Diese Auskünfte stellen keine Rechtsinformation dar!
Die Integrationsvereinbarung (IV) 2017 dient der Integration rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassener Drittstaatsangehöriger und zielt darauf ab, sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind Drittstaatsangehörige verpflichtet, Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien zu erwerben.
Einfache Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung (Niveau A1) werden bereits vor der Zuwanderung für die Erteilung bestimmter Erstaufenthaltstitel vorausgesetzt, dies ist aber kein Teil der Integrationsvereinbarung. Dieser Nachweis (Sprachdiplom oder Kurszeugnis einer durch die Verordnung bestimmten Einrichtung) darf bei Stellung des Erstantrags nicht älter als ein Jahr sein.
Vertiefte elementare Sprachverwendung (A2)
Drittstaatsangehörige, denen ab dem 1. Oktober 2017 erstmalig ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, sind zur Erfüllung des Moduls 1 der Integrationsvereinbarung gemäß den Bestimmungen des Integrationsgesetzes (IntG) und der Integrationsvereinbarungs-Verordnung (IV-V) binnen 2 Jahren ab erstmaliger Erteilung des Aufenthaltstitels verpflichtet.
Das Modul 1 der Integrationsvereinbarung ist erfüllt, wenn der Drittstaatsangehörige
Der Nachweis über die Erfüllung des Moduls 1 darf zum Zeitpunkt der Vorlage im Rahmen eines Verlängerungsantrags nicht älter als 2 Jahre sein.
Von der Erfüllung ausgenommen sind Drittstaatsangehörige,
Selbständige Sprachverwendung (B1)
Drittstaatsangehörige müssen mit der Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt EU“ die Erfüllung des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben.
Das Modul 2 ist erfüllt, wenn Drittstaatsangehörige
Dies gilt nicht für Drittstaatsangehörige,